Die Rolle von Rentensystemen
    in der kapitalistischen Ökonomie

    Die „Entlastung des Faktors Arbeit“ =
    Umverteilung von unten nach oben

     

    Referent: Walter Erb

     

    • Kurzer geschichtlicher Rückblick
    • Abbau der Umlagefinanzierung zugunsten der Kapitaldeckung
    • Abbau der Mitfinanzierung durch die Unternehmen/Arbeitgeber  

    Mit Schaubildern zu „Umverteilungseffekte …“, zu „Wer spart wie viel ...?“ und zu „Grundlagen der Politischen Ökonomie 1, 2, 3 und 4“

     

    Kurzer geschichtlicher Rückblick

     

    Rentensysteme haben die besondere Eigenschaft: Man sammelt viel Geld ein in Form von Beiträgen und muss es erst nach Jahrzehnten in Form von Renten zurückzahlen. Vor allem in der (ersten) Zeit, in der das Beitragsaufkommen noch erheblich höher ist als die Rentenzahlungen, kann man einen Kapitalstock aufbauen, den man (zwischendurch) für sich „arbeiten“ lassen kann.

    Das hatte Bismarck wohl auch im Sinn als er 1889 die gesetzliche Rentenversicherung einführte. In seinem Visier waren nicht die ständischen und anderen Formen der Altersvorsorge  für privilegierte Minderheiten, wie sie es sie damals ja auch schon gab. Sondern es waren die „Hilfskassen“, die die anwachsende „doppelt freie“ Lohnarbeiterschaft für sich aufgebaut hatte, organisiert von der damaligen Sozialdemokratie und Gewerkschaftsbewegung. Bismarck missfiel auch, dass in diesen Hilfskassen viele von „Berufsverboten“ betroffenen Sozialdemokraten und Gewerkschafter eine Existenzgrundlage fanden. Zudem wurden die Zahlstellen wie die gesamte Organisation der Hilfskassen für die „sozialistischen Umtriebe“ genutzt, wogegen Bismarck ja gerade das „Sozialistengesetz“ durchgesetzt hatte. Hinzu kam, dass der angesammelte Kapitalstock für soziale Zwecke genutzt wurde, was wiederum das politische Ansehen der damaligen Sozialdemokratie und der Gewerkschaften erheblich steigerte.

    Dieses Ansehen wollte Bismarck selber genießen, aber vor allem ging es ihm um den Zugriff auf das angesammelte Geld - nur für andere Zwecke, wie zum Beispiel für den Kauf  von Reichsanleihen zur Finanzierung imperial(istisch)er Ziele – Stichwort Globalisierung. Man glaubte die spätere Rückzahlung der Beiträge in Form von Renten nach Erfüllung dieser Ziele („Platz an der Sonne“) locker aus den Erträgen („Schätze des Orients“) bewerkstelligen zu können. Das klappte aber nicht. Die aus dem angesammelten „Rentenschatz“ finanzierten Mittel wurden im 1. Weltkrieg verpulvert, der verbleibende Rest in „Scapa Flow“ versenkt und in der Inflation und Währungsreform von 1923 endgültig auf Null „wertberichtigt“.

    Das Ganze wiederholte sich in der Aufrüstung der Nazis, ihren Eroberungszielen und den Folgen des 2. Weltkriegs sowie der Währungsreform von 1948 praktisch noch einmal, aber nicht als Farce, sondern als noch schlimmere Tragödie.

    Die Kennzeichen der Rentenreform von 1957 waren das Umlageverfahren, die paritätische Verwaltung und Finanzierung sowie die „dynamische“ Rente, welche beim damaligen Wirtschaftswachstum auch für die Arbeitsgeber unproblematisch war. Das änderte sich etwa Mitte der 70er Jahre, je mehr die Krisenmechanismen des Kapitalismus wieder vollwirksam wurden. In dieser Zeit liegen die Anfänge der systematischen und schrittweisen Demontage der sozialen Rentenversicherung, wie schon von Volker Schneider dargestellt und analysiert hat.

    Abbau der Umlagefinanzierung zugunsten der Kapitaldeckung  


    Beim Umlageverfahren wird vorenthaltener Lohn der gegenwärtigen Arbeitnehmergeneration in Form von Beiträgen an die Rentenversicherung gezahlt, die das Geld unmittelbar an die gegenwärtige Rentnergeneration weitergibt. Die Höhe der geleisteten Beiträge begründet einen Anspruch auf eine spätere Rente, die dann ebenso unmittelbar finanziert wird durch die Beiträge, d.h. den vorenthaltenen Lohn der zukünftigen Arbeitnehmergeneration. Diese gibt einen Teil ihres Anspruchs auf das von ihr erarbeitete jeweilige Sozialprodukt an die zukünftige Rentnergeneration weiter und erhält selbst dafür einen Anspruch auf das Sozialprodukt der folgenden Arbeitnehmergeneration, wenn sie selbst Rentnergeneration geworden ist usw.. (Generationenvertrag)

    Beim kapitalgedeckten Verfahren wird ebenso ein Teil des Lohns der gegenwärtigen Arbeitnehmer vorenthalten und als Kapital bei irgendeiner „Kapitalsammelstelle“ angelegt, also nicht an die gegenwärtige Rentnergeneration weitergegeben. Der Anleger begründet damit einen bestimmten Anspruch auf die Erträge des angelegten Kapitals nach seinem Rentenantritt. Die zukünftigen Erträge des angelegten Kapitals sind aber wie beim Umlageverfahren vorenthaltener Lohn der zukünftigen Arbeitnehmergeneration und somit ein Teil des von ihnen erarbeiteten Sozialprodukts.

    In beiden Fällen gibt die zukünftige Arbeitnehmergeneration einen Teil ihres Anspruch an das von ihnen erarbeitete Sozialprodukt an die jeweilige Rentnergeneration weiter (Mackenrodt-Theorem). Beim Umlageverfahren sind allerdings die Spesen erheblich geringer. Die Vergleiche der beiden Verfahren hinsichtlich Sicherheit und Rendite gehen bei genauer Prüfung in der Regel immer zugunsten des Umlageverfahrens aus, besonders wenn man über den normalen Rentenanspruch hinausgehende weitere Ansprüche als geldwerte Vorteile in der Bilanzierung berücksichtigt. Dazu gibt es in unserem Themenkreis zur Rentenprivatisierung eingehende Informationen.

    Da kein Kapitalstock gebildet wird - außer einer Schwankungsrücklage - eignet sich die Umlagefinanzierung kaum für die Finanzierung großer und imperialer Ziele mit der Realisierung entsprechender Renditen für die Finanzkonzerne. Weil sie an den Finanzmärkten vorbeigeht, gibt sie auch keine Möglichkeiten der spekulativen Aufblähung in Richtung weiterer Überakkumulation.

    Solange die Umlagefinanzierung eine akzeptable Rente sicherte, war das Interesse an einer privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge nur gering. Die massive Absenkung des gesetzlichen Rentenniveaus a la Rürup und Riester zwingt die Arbeitnehmer nun aber dazu, mehr privates Einkommen den Finanzmärkten zu fließen zu lassen statt sie auf den Konsummärkten auszugeben. Dieses Mehr an Zuflüssen wird wegen der latenten Überakkumulation an sich nicht gebraucht, erst recht nicht, wenn das eingezahlte Kapital durch Kreditschöpfung, diverse Finanzprodukte, Kurswertsteigerungen usw. nur spekulativ aufgebläht wird.

    Es handelt sich um große Finanzmassen, die von den Finanzkonzern noch dazu - wie unsere Nachrechnungen am Beispiel der Riester-Rentenversicherung zeigen - wegen der staatlichen Förderung fast zum Nulltarif und langfristig stabil zu kriegen sind. Mit ihnen versuchen sie  das große Rad auch auf globaler Ebene zu drehen („Hebelwirkung“), immer auf Suche nach neuen Anlagefeldern und hohe Renditen, wofür sie immer größere Risiken einzugehen bereit sind – möglichst mit staatlichem Geleitschutz.

    In diesem Sinne waren und sind die anglo-amerikanischen Pensionsfonds das eigentliche Vorbild für die Riester-Rürup-Reformen zum Abbau der Umlagefinanzierung. Dabei sein ist alles, bei der Neuaufteilung der Welt und ihrer Reichtümer. Die Einführung des € war dafür eine wichtige Voraussetzung.

    Rentenpapst Rürup macht aus dieser Strategie sogar eine Tugend: Wenn qualifizierte ausländische Arbeitskräfte schon nicht genug zu uns kommen und an unserer Rentenfinanzierung vor Ort mitwirken, bringen wir unser Kapital in ihr Land und finanzieren unsere Renten aus  den dabei gemachten Profiten. Wie eine solche „Entwicklungshilfe“ wirkt, zeigt die Transfer-Bilanz von hin fließendem Kapital und zurück fließendem  Kapitaleinkommen zwischen USA und UK sowie  der übrigen Welt. Sie ist eindeutig negativ für die übrige Welt. Das abgezogene Kapitaleinkommen verstärkt im Quellenland die dort schon hohe vorhandene Nachfrageschwäche noch mehr und vermindert sie in den Empfängerländern oder „Rentierstaaten“. Die Brüchigkeit dieses Konzepts zeigt sich gerade jetzt. Außerdem haben die anderen Länder das gleiche Problem und versuchen sich zu wehren. (s. Schaubild Grundlagen 4). Trotz allem wird das Konzept aber weiterverfolgt werden, nur sind die USA, UK und andere Länder jetzt nicht mehr allein.

    Solche Auslandsinvestitionen verursachen dann auch öffentlich finanzierte „Kapitalnebenkosten“, zu der auch die militärische Absicherung gehört. Auch hier will man aufholen gegenüber USA und UK. Die Militarisierung der deutschen und europäischen Außenpolitik ist ein Beispiel dazu. Über diese „Kapitalnebenkosten“ schweigen Medien und „Experten“.

    Der Abbau der Mitfinanzierung durch die Unternehmen


    Der Abbau der Umlagefinanzierung dient vor allem auch dem weiteren Abbau der (paritätischen) Mitfinanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung durch die Arbeitgeber bzw. Unternehmen. Bei der Finanzierung der Betriebsrenten läuft dieser Prozess schon seit längerer Zeit. Die Überschrift heißt „Entlastung des Faktors Arbeit“, in Wirklichkeit „Entlastung der Arbeitgeber“ bzw. der Unternehmen. Die Leidtragenden sind die gegenwärtigen Rentner und die gegenwärtigen Arbeitnehmer jetzt schon und als zukünftige Rentner dazu.

    Die grundlegenden Zusammenhänge zeigt das Schaubild „Umverteilungseffekte …“.

    Norbert Blüm hat in einem Brief an die Unionsabgeordneten eine Aufstellung gemacht, wie er in 16 Jahren, d.h. von 1982 bis 1998 die Sozialausgaben um etwa 98 Mrd. DM, d.h. etwa 50  Mrd. € pro Jahr reduziert hat, gemeint sind alle öffentlichen Sozialausgaben. Allein die  Rentenreformen seit 1982 haben dazu geführt, dass die jährlichen Rentenausgaben laut Horst Seehofer um 100 Mrd. € pro Jahr (!) „entlastet“ wurden, davon gehen etwa 70 bis 80 Mrd. € auf das Konto von Rürup und Riester. Ohne diese Reformen wären heute statt 240 Mrd. etwa 340 Mrd. € pro Jahr in der Rentenkasse. Dadurch fallen die Rentenzahlungen um 100 Mrd. € geringer aus und damit die entsprechende Massenkaufkraft. Die Arbeitgeber und Arbeitnehmer sparen je 50 Mrd. € (Saldo 1). Allerdings müssen die zunächst entlasteten Arbeitnehmer die ausgefallenen Beträge von 2 x 50 Mrd. € = 100 Mrd. € sich jetzt allein „nachversichern“, wenn sie ihr altes Rentenniveau in etwa halten wollen. Tun sie das, fehlen ihnen 50 Mrd. € Kaufkraft für den Konsum (Saldo 2). Zusammen mit den um 100 Mrd. € geringeren Rentenzahlungen wird die mögliche Nachfrage um 150 Mrd. € abgesenkt. Die schon existierende Überakkumulation wird um diese 150 Mrd. € abgesenkte Nachfrage erhöht. Zur Orientierung: Die potentielle Nachfrage hängt vom  Volkseinkommen ab. Es betrug im Jahr 1.827 Mrd. €.

    Fließen neben den 100 Mrd. € privater „Nachversicherung“ der Arbeitnehmer auch die 50 Mrd. €  „Entlastung“ der Arbeitgeber dem Finanzmarkt zu, erhöht sich die Überakkumulation um noch mal 150 Mrd. €. Im Extremfall sind das dann insgesamt 300 Mrd. €, die wegen fehlender Nachfrage ebenso in irgendeiner Form zusätzliche „Wertberichtigungen“ nach sich ziehen. Das alles geschieht nur, um die Arbeitgeber von 50 Mrd. € zu „entlasten“ und den Finanzkonzernen zusätzliches Geschäft aus dem „Nachversicherungsbedarf“ der Arbeitnehmer zu verschaffen, zusätzlicher Nachschub für die „Spekulationsblasen“ auf den Finanzmärkten.

    Zur Erläuterung der Zusammenhänge dienen auch die Schaubilder Grundlagen 1, 2 und 3.

    Das in der „Realwirtschaft“ angelegte „wirkliche Kapital“ enthält nur einen Teil der Überakkumulation. Der andere weit größere Teil steckt in dem von irgendwelchen „Wertpapieren“ oder Finanz“produkten“ verbrieften „fiktiven“ Kapital, je nach erreichtem Ausmaß der „Spekulationsblase“. Der gerade zu Ende gegangene Aufschwung beruhte im Wesentlichen auf einer Investitions- und Spekulationskonjunktur. Das Ausmaß der dabei entstandenen Überakkumulation und die notwendige Rückführung werden eine lange und tiefe Krise mit allen Folgen nach sich ziehen.

    Man kann sich kaum vorstellen, dass der oberste „Wirtschaftsweise“ und „Rentenpapst“ Bert Rürup sowie andere „Experten“ diese Entwicklung nicht vorausgesehen haben. Seine „Fahrerflucht“ zur AWD zeigt, welche „erkenntnisleitenden“ Interessen seine „wissenschaftliche“ Geisterfahrt  bestimmen: Es ist die Gier nicht nur der Spekulanten und Bankern, sondern auch die der Professoren und anderer „Experten“.                     

    Nun wurde und wird auch behauptet, die „Entlastung des Faktors Arbeit“ würde zusätzliche finanzielle Spielräume für Arbeitgeber und Arbeitnehmer schaffen, die sie für die betriebliche und private Altersvorsorge einsetzen könnten. Das Gegenteil ist der Fall. Die Zuschüsse         der Arbeitgeber für Betriebsrenten wurden und werden weiter zurückgefahren. Die unteren 40 % der Einkommensbezieher der Bevölkerung können praktisch keine private Altersvorsorge betreiben (siehe Schaubild „Wer spart wie viel…“). Außerdem kann es ihnen passieren, wenn sie später unter die Grundsicherung fallen, dass ihre private Vorsorge praktisch verlorenes Geld ist.

    Die etwa 12 Mio. Riester-Verträge werden auch in der Regel nur von denen gemacht, die noch sparen können und an sich weniger Hilfe zur Altersvorsorge benötigen. Die etwa 10 Mrd Ausgaben zur Durchführung und Förderung der Riesterrente sollten besser den Rentenversicherungskonten im unteren Einkommensbereich gutgeschrieben werden.

    Auch ist es den Gewerkschaften nicht gelungen, die Umverteilungseffekte wieder auszugleichen, geschweige denn verteilungsneutrale Lohnabschlüsse (Produktivitätssteigerung + Preissteigerung) durchzusetzen. Eine Umverteilungskomponente etwa zum Ausgleich für weniger Parität bei den Rentenbeiträgen erscheint illusionär. Dazu müssten andere Möglichkeiten gefunden werden.

    Wenn man wirklich die kleinen und mittleren lohnintensiven Unternehmen „entlasten“ will, deren Wertschöpfung mit einem vergleichsweise höheren Anteil Sozialabgaben belastet ist, kann man ja bei Wahrung der Parität den gesamten Arbeitgeberanteil stärker von den kapital- oder energieintensiven Unternehmen finanzieren lassen. Vorschläge gibt es genug.

    Die Ablösung des Arbeitgeberanteils aus dem allgemeinen Steueraufkommen verschärft die Probleme der schiefen Verteilung ebenso, weil das Steueraufkommen überwiegend aus Arbeits- und Sozialeinkommen finanziert wird und das mit steigender Tendenz.