Darmstädter Thesen – wider den Rentenbetrug an Jung und Alt – für einen neuen Generationenvertrag

     

     

    1. Die neoliberalen Reformen der „Neuen sozialen Marktwirtschaft“ und der „Agenda 2010“ mit einem gewaltigen Umverteilungsvolumen von unten nach oben haben die aktuelle Rezession vorbereitet, sie beschleunigen und vertiefen die Folgen der Finanzkrise, Deutschland wurde an den Abgrund reformiert.
    2. Der mit den Rentenreformen 2001 eingeleitete Prinzipienwechsel von der Lebensstandardsicherung für die Rentner hin zur Beitragsdeckelung zugunsten der Arbeitgeber macht eine dramatisch zunehmende Verarmung der kommenden Rentnergenerationen unausweichlich, wenn nicht eine grundsätzliche Wende eingeleitet wird. Durch Manipulationen der Rentenformel wurde das gesetzliche Rentenniveau von der Lohnentwicklung nach unten abgekoppelt. Die Akzeptanz der gesetzlichen Rente als Pflichtversicherungssystem ist in Gefahr, nicht nur bei denen, die im Alter mit weniger Rente als die Grundsicherung rechnen müssen.
    3. Die historische Entscheidung von 1956 für den Generationenvertrag in Gestalt einer gesetzlichen, paritätisch umlagefinanzierten und den Lebensstandard sichernden Rente war die Konsequenz der Erfahrungen aus 2 Weltkriegen und Inflationen im 20. Jahrhundert. Die in den zurückliegenden Legislaturperioden des Bundestages programmierte Demontage der gesetzlichen „dynamischen“ Rente einschließlich des Übergangs zur Rente erst ab 67 muss gestoppt und zurückgeführt werden, insbesondere die Rürup-Riester-Reformen von 2001 und 2004.
    4. Diese Reformen dienen vor allem der Umverteilung von den Arbeits- und Sozialeinkommen zugunsten von Gewinnen und Vermögenseinkommen. Die Rentenbeiträge – auch die der Arbeitgeber - sind Bestandteil des Lohns der arbeitenden Menschen. Jede Senkung der „Lohnnebenkosten“ – früher als „2. Lohn“ angepriesen - kommt zur Hälfte den Unternehmen zu gute. Zum Ersatz müssen die Beschäftigten für ihre Rente dagegen mehr als das Doppelte ihrer „Entlastung“ wieder durch „Privatvorsorge“ aufbringen oder Leistungskürzungen hinnehmen. Für die aktuellen Rentner bleibt entsprechend weniger in der Rentenkasse.
    5. Insgesamt haben alle Rentenreformen seit 1982 dazu geführt, dass die „Entlastung der Rentenkasse“ heute etwa 100 Mrd. € pro Jahr beträgt, laut Horst Seehofer. D.h., bei paritätischer Finanzierung 50 Mrd. € Gewinn für Arbeitgeber und 100 Mrd. € Verlust  für die Rentner. Die beitragszahlenden Arbeitnehmer sparen einerseits 50 Mrd. €, haben andererseits aber einen Bedarf an „Nachversicherung“ von 100 Mrd. €.  Für ca. 80 % der hier genannten Beträge sind allein die Rürup-Riester-Rentenkürzungen verantwortlich. Ca. 20 % gehen auf Blüm zurück. Aber auch da war Rürup schon beteiligt und Riester hat dagegen gewettert.
    6. Die Drosselung der Konsumnachfrage durch Rentenkürzungen und Sparzwang zur „Eigenvorsorge“ einerseits und die Ansammlung von spekulativem  Finanzvermögen andererseits haben den Wirtschaftskreislauf stranguliert, die Spekulationsblasen genährt. Dies beschleunigt und vertieft nun die Rezession.
    7. Mit der aktuellen Finanzkatastrophe hat sich der zusätzliche Systemwechsel in der Alterssicherung hin zu mehr Kapitaldeckung gegen alle Zweifel als trügerisch und als sozial verhängnisvolle Sackgasse erwiesen. Mit staatlicher Subventionierung wandern Rentenbeiträge, die im solidarischen Umlagesystem fehlen, in private Pensionsfonds auf den Finanzmärkten Die Rürup-Riester-Förderung kapitalgedeckter Systeme muss wieder zugunsten der gesetzlichen Rente zurückgeführt werden.
    8. Die Alterung der Gesellschaft diente als betrügerische Tarnparole für den Systemwechsel nach den Wünschen der Unternehmerverbände und der Finanzlobby. In Wahrheit ist die Kapitaldeckung niemals „demografiesicherer“ als die Umlage. Auch der für die kapitalgedeckten Renten notwendige Kapitalrückfluss muss künftig - wie das Beitragsaufkommen für die Renten aus der Umlagefinanzierung – als vorenthaltener Lohn zu jedem Zeitpunkt von ebenso wenigen Jungen für ebenso viele Rentner erwirtschaftet werden.
    9. Die „Globalisierung“ diente als weitere Tarnparole für die Demontage der umlagefinanzierten Rente. Deutschland als Exportland könne sich höhere „Lohnnebenkosten“ nicht leisten, um international konkurrenzfähig zu sein. Die Steigerung der Exportabhängigkeit durch Lohn- und Sozialdumping erweist sich in der Weltrezession wieder einmal als Achillesferse.
    10. Durch die Absenkung des gesetzlichen Rentenniveaus und die politisch aufgerissenen Versorgungslücken - vor allem durch die „Riesterlücke“ - wurde der Finanzindustrie ein lukrativer Markt eröffnet. Mit über 4.300 bei der BAFIN registrierten und hoch komplizierten „Produkten“ zur Alterssicherung, vor allem der Riester-Rente, wurden die Verbraucher mit gesetzlichem Geleitschutz und unerhörtem Werbeaufwand bewusst in die Irre geführt. Es entstand ein weites Feld für überteuerte Produkte, unqualifizierte Berater, unseriöse Vermittler oder Strukturvertriebe sowie für „legalisierten Betrug“.
    11. Abgesehen von den Kapitalmarktrisiken sind die privaten Rentenversicherungsangebote a la Rürup-Riester für die  Versicherten in der Regel ein Zuschussgeschäft:

      • weil die Versicherer mit Lebenserwartungen weit über dem Durchschnitt kalkulieren und die entsprechenden Überschüsse bis zu 25 % in die Konzerngewinne fließen können;
      • weil die Gebühren und Verwaltungskosten oft die staatliche Förderung übersteigen;
      • weil sehr viele Geringverdienende künftig trotz jahrzehntelanger Betragszahlung kaum in den Genuss ihrer Riester-Rente kommen, da sie mit der Grundsicherung verrechnet wird.

    12. Wenn schon kapitalgedeckte Systeme volkswirtschaftlich keinerlei Vorteile hinsichtlich der demografischen Entwicklung bieten, könnten sie - so wird behauptet - aber von den internationalen Kapitalmärkten profitieren. Die Alterung der Gesellschaften ist aber eine globale Erscheinung. Die anderen Länder haben die gleichen Probleme. Eine Rentenfinanzierung über global agierende Kapitalfonds kann letztlich nur zu weiteren unbeherrschbaren Finanzblasen führen.
    13. Bewusst wird verschwiegen, dass die Produktivität der Beitragszahler im jahrzehntelangen Durchschnitt um mehr als 1,4 % pro Jahr steigt. Um die Alterung der Gesellschaft über eine schrittweise Anhebung der Beiträge zu bewältigen, bedarf es langfristig nur etwa 0,5 % Steigerung der Produktivität pro Jahr. Dazwischen besteht genug Spielraum, sowohl den Lebensstandard der Beitragszahler und als auch der Rentenempfänger zu verbessern – das über die notwendige schrittweise und paritätische Anhebung der Beiträge hinaus.
    14. Die notwendige Anhebung der Beitragssätze sollte unmittelbar reduziert werden durch die schrittweise Anhebung oder Aufhebung der Versicherungspflicht- und Beitragsbemessungsgrenze – auch zur Stärkung des Solidaritätsprinzips.
    15. Mehr Steuerfinanzierung der gesetzlichen Rente statt der Beitragsfinanzierung bedeutet unter der gegebenen Struktur des gesamten Steueraufkommens eine andere Form der Umverteilung von den Lohn- und Sozialeinkommen zugunsten der Einkommen aus Kapital und Vermögen, da inzwischen rund 80% des Steueraufkommens von den Beziehern von Lohn- und Sozialeinkommen aufgebracht werden.
    16. Die gesetzliche Rente beinhaltet auch einen solidarischen Ausgleich für Hinterbliebene, Unfallopfer und Erwerbsgeminderte, der durch eine Reihe von Eingriffen in den letzten Jahren abgebaut wurde. Jede Ausweitung der Privatvorsorge in diesem Bereich schwächt diese sozialen Leistungen zusätzlich.
    17. Die Betriebsrenten wurden in den letzten Jahren durch die zunehmende Arbeitnehmerfinanzierung wie z.B. die  „Entgeltumwandlung“ sowie durch die staatliche Subventionierung zu einem weiteren Vehikel der Umverteilung. Eine Betriebsrente, die praktisch nur noch darin besteht, dass der Arbeitgeber im Quellenabzug die Beiträge vom Konto der Arbeitnehmer überweist und dabei noch Steuern und Abgaben sparen kann, ist keine Betriebsrente. Sie dient nur der bewussten Täuschung, der Umverteilung, der Aushöhlung der gesetzlichen Rente und dem Geschäft der Finanzkonzerne.
    18. Durch die schrittweise Einbeziehung aller Erwerbstätigen in die gesetzliche Rentenversicherung muss eine solidarische Erwerbstätigenversicherung auf der Grundlage eines neuen Generationenvertrages geschaffen werden, die Schutz für alle und eine nachhaltige Finanzierung garantiert.
    19. Die Ziele dieser Thesen können nur erreicht werden durch ein aktives Bündnis von Sozialverbänden, Gewerkschaften und allen gesellschaftlichen Kräften, die dafür zu gewinnen sind. Anknüpfend an das bereits bestehende „Netzwerk für eine gerechte Rente“ muss es um eine ausdauernde und übergreifende Information und Mobilisierung gehen, – um die Schaffung einer „großen Koalition von unten“.